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Sicherheit - reflAktive

Sicherheit braucht Regeln. Diese werden beim Thema Warn-Zubehör in Europa durch die Europäische Norm (EN) 17353 festgelegt.

Viele unserer reflektierenden Sicherheitsartikel sind nach EN 17353 geprüft und zertifiziert. Dabei geht es u.a. um die optischen Leistungs- und Oberflächenbereichsanforderungen von Zubehör für den nicht professionellen Einsatz zur besseren Erkennbarkeit der Träger bei Beleuchtung durch Fahr-zeuge auf dunklen Straßen. Unterschieden wird in drei Zubehörklassen:

Typ 1: frei hängendes Zubehör wie reflektierende Anhänger
Typ 2: abnehmbares Zubehör wie Bodyreflektoren, Klack- und andere Bänder

Bei Typ 1 muss die Oberfläche zwischen 15 und 50 cm2 betragen. Ist Typ 1 auf beiden Seiten reflektierend, darf die Dicke maximal 10 mm betragen. Typ 2 muss eine Fläche von mehr als 90 cm2 aufweisen.

Ziel des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ist es, anonyme und minderwertige Produkte vom Markt zu verbannen. Mit Inkrafttreten am 1. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber die Bereitstellung von Verbraucherprodukten, die nicht mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers gekennzeichnet sind, endgültig verboten. Deshalb sind auf allen reflAktive-Produkten alle erforderlichen Kontaktdaten vorhanden.

EN 17353 Zertifikat

Zertifikate

reflAktive, eine Marke der safeReflex GmbH, garantiert eine Lieferung von qualitativ hochwertigen Produkten, die nach EN 17353 geprüft und zertifiziert sind.

Dieser Standard spezifiziert die optischen Leistungs- und Oberflächenbereichsanforderungen von Zubehör für den nicht professionellen Einsatz zur besseren Erkennbarkeit der Träger bei Beleuchtung durch Fahrzeuge auf dunklen Straßen.

Das Zubehör kann wahlweise am Körper getragen oder anderweitig befestigt werden. Dieser Standard gilt nicht für Kleidungsstücke.

Der Standard identifiziert 3 Zubehörklassen:

  • Typ 1: Frei hängendes Zubehör, wie reflektierende Anhänger
  • Typ 2: Abnehmbares Zubehör, wie Reflexbänder und Armbänder
  • Typ 3: Befestigtes Zubehör, wie Klebesticker

Die optischen Leistungsstandards werden von Herstellern für bestimmte Arten reflektierender Folien festgelegt.

Bei Typ 1 Zubehör muss die Oberfläche zwischen 15 cm² und 50 cm² betragen. Wenn ein Typ 1 Zubehör auf beiden Seiten reflektiert, darf dessen Dicke maximal 10 mm betragen. Typ 2 Zubehör muss eine Mindestfläche von mehr als 90 cm² aufweisen.

Zertifikate zum Download:

Produktsicherheitsgesetz

Produktsicherheitsgesetz

Der deutsche Gesetzgeber hat dem Handel ein neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) auferlegt.

Ziel dieses Gesetzes ist es, „anonyme Verbraucherprodukte“ möglichst vollständig vom Markt zu verbannen.

Mit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) am 01.12.2011 hat der Gesetzgeber die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt, die nicht mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers gekennzeichnet sind, endgültig verboten. Die Abgabe von Verbraucherprodukten an den Handel, ohne die geforderten Angaben, wird gegenüber dem Hersteller bzw. dem Inverkehrbringer seit 01.12.2011 gem. § 39 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR bedroht.

Auf Grund dieser gesetzlichen Regelung bringen wir auf allen unseren Produkten den Namen und eine zustellungsfähige Kontaktanschrift des Produktverantwortlichen an. Dies sind entweder unsere Kontaktdaten, die des Händlers oder die des End-, Industriekunden.

zum ProdSG

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