Sicherheit braucht Regeln. Diese werden beim Thema Warn-Zubehör in Europa durch die Europäische Norm (EN) 13356 festgelegt.
Viele unserer reflektierenden Sicherheitsartikel sind nach EN 13356 geprüft und zertifiziert. Dabei geht es u.a. um die optischen Leistungs- und Oberflächenbereichsanforderungen von Zubehör für den nicht professionellen Einsatz zur besseren Erkennbarkeit der Träger bei Beleuchtung durch Fahr-zeuge auf dunklen Straßen. Unterschieden wird in drei Zubehörklassen:
Typ 1: frei hängendes Zubehör wie reflektierende Anhänger
Typ 2: abnehmbares Zubehör wie Bodyreflektoren, Klack- und andere Bänder
Typ 3: befestigtes Zubehör wie Klebesticker
Bei Typ 1 muss die Oberfläche zwischen 15 und 50 cm2 betragen. Ist Typ 1 auf beiden Seiten reflektierend, darf die Dicke maximal 10 mm betragen. Typ 2 und 3 müssen eine Fläche von mehr als 15 cm2 aufweisen.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, das TÜV-GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) zu verwenden. Bedingung dafür ist, dass Hersteller auf dem Produkt steht oder der Inverkehrbringer über ein Unterzertifikat von unserem Hauptzertifikat verfügt. Echte Sicherheit spart eben nicht an Qualität!
Ziel des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ist es, anonyme und minderwertige Produkte vom Markt zu verbannen. Mit Inkrafttreten am 1. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber die Bereitstellung von Verbraucherprodukten, die nicht mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers gekennzeichnet sind, endgültig verboten. Deshalb sind auf allen reflAktive-Produkten alle erforderlichen Kontaktdaten vorhanden.